Beiträge getagged mit erklärt
Android Market: Download-Probleme behoben
Verfasst von admin unter Handy-News am 19. August 2010
Die Download-Probleme im Android Market sind behoben worden, erklärt Google in seinem Support-Forum. Wie Areamobile bereits am Montag berichtete, klagten einige Nutzer darüber, dass gestartete Downloadvorgänge entweder gar nicht, oder erst Stunden später, ausgeführt wurden.
Quelle: AreaMobile.de - Aktuelle Nachrichten 
Steve Ballmer: Microsoft arbeitet mit Hochdruck an iPad-Konkurrenten
Verfasst von admin unter Handy-News am 31. Juli 2010
Microsoft arbeitet weiterhin an Konkurrenzprodukten zum iPad von Apple. Sie werden mit Intel-Chips und Windows 7 ausgestattet, erklärt der Microsoft-Chef auf einem Investoren-Meeting am vergangenen Donnerstag. Erste Produkte sollen Ende dieses Jahres auf den Markt kommen.
Quelle: AreaMobile.de - Aktuelle Nachrichten 
Apple Datenschutz: Apple sammelt heimlich Daten
Verfasst von admin unter Handy-News am 22. Juli 2010
Apple ist der Aufforderung zweier amerikanischer Politiker aus dem Repräsentantenhaus gefolgt und hat in einem Schreiben erklärt, wie der Konzern seine Kunden ausspioniert und wozu Apple diese Daten braucht. Erschreckend ist vor allem die Tatsache, dass Besitzer von iPhone und Mac-Computern bereits seit 2008 heimlich und ohne Wissen beobachtet wurden.
Quelle: AreaMobile.de - Aktuelle Nachrichten 
Steve Jobs Parodie: Die dunkle Bedrohung
Verfasst von admin unter Handy-News am 21. Juli 2010
Steve Jobs ist ein Meister der dunklen Jedi-Künste. So erklärt ein Annimationsfilm des taiwanischen Fernsehsenders NMA den Aufstieg des Apple-Chefs zur Nummer eins in der Mobilfunkbranche und seine Fähigkeit, die Massen für sich zu gewinnen. Dabei sprüht das Video geradezu vor Witz und Ironie und dürfte selbst Apple-Fans ein Lächeln ins Gesicht zaubern.
Quelle: AreaMobile.de - Aktuelle Nachrichten 
“Apple unterschätzt China-Geschäft”
Verfasst von admin unter Handy-News am 12. Juli 2010
Liu Chuanzhi, Chairman des chinesischen Computerherstellers Lenovo, hat in einem Interview erklärt, dass Apple in China große Marktchancen verpasse.
Quelle: silicon.de Mobile & IP 
Apples iAd: Nutzer können personalisierte Werbung ablehnen
Verfasst von admin unter Handy-News am 22. Juni 2010
Zu Apples mobilem Werbenetzwerk iAd wird ein Opt-Out angeboten, das jedoch bislang nicht funktioniert. Zugleich hat Apple erklärt, Angaben zum geografischen Aufenthaltsort der Nutzer zu erheben. (Online-Werbung, Apple)
Quelle: Golem.de - Mobile Computing 
Schlappe für Regierung: Vorratsdatenspeicherung ist verfassungswidrig
Verfasst von admin unter Handy-News am 2. März 2010
Das Bundesverfassungsgericht hat das umstrittene Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung in seiner jetzigen Form für verfassungswidrig erklärt, da es nach Ansicht der Karlsruher Richter gegen Artikel 10 Absatz 1 des Grundgesetzes und damit gegen das Fernmeldegeheimnis verstößt. Alle bislang gespeicherten Daten seien daher “unverzüglich zu löschen”.Das Gericht hat aber nicht grundsätzlich die Speicherung von Telekommunikationsverkehrsdaten für verfassungswidrig erklärt, so dass das Gesetz nicht vollständig abgeschafft werden muss. Stattdessen muss die Bundesregierung nur die Passagen überarbeiten, die nach Ansicht der Richter gegen das Grundgesetz verstoßen. Bis dies geschehen ist, sind die betroffenen Paragrafen nicht mehrt rechtsgültig.Das Gericht fordert vor allem “anspruchsvolle und normenklare Regelungen” hinsichtlich Datenschutz, Datensicherheit und Zugriffsrechte. Gerichtspräsident Hans-Jürgen Papier nannte konkret eine “anspruchsvolle Verschlüsselung”. Es müsse eine “transparente Kontrolle” darüber geben, was mit den Daten geschehe, dabei müsse auch der Bundesdatenschutzbeauftragte einbezogen werden.Die dem Gesetz zugrunde liegende EU-Richtlinie, die eine sechsmonatige, vorsorglich anlasslose Speicherung aller Telekommunikationsverkehrsdaten durch die Internetprovider vorsieht, sehen die Karlsruher Richter nicht mit dem deutschen Grundgesetz “schlechthin unvereinbar”. Bei der Vorratsdatenspeicherung handle es sich aber “um einen besonders schweren Eingriff mit einer Streubreite, wie sie die Rechtsordnung bisher nicht kennt”. Daher seien strengste Bedingungen für solch einen Eingriff nötig, die das Gesetz in seiner jetzigen Form nicht ausreichend definiere.Außerdem muss es nach Ansicht der Richter möglich sein, für besonders schützenswerte Formen der Kommunikation ein “grundsätzliches Übermittlungsverbot” zu verhängen. Als Beispiel nannte Papier kirchliche Beratungsstellen.Gegen das umstrittene Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung hatten unter anderem die heutige Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger sowie die Bundestagsabgeordneten Hermann Otto Solms und Gisela Piltz (alle FDP) Verfassungsbeschwerde eingereicht. Sie sahen durch das noch vom letzten Bundestag verabschiedete Gesetz zur Telekommunikationsüberwachung das Telekommunikationsgeheimnis und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt. Exemplarisch für Klagen von insgesamt 35.000 Bürgern entschied das Bundesverfassungsgericht heute in seinem bislang größten Verfahren über drei ausgewählte Beschwerden.Das seit Januar 2008 geltende Telekommunikationsgesetz sieht vor, dass die gesammelten Daten auf Anfrage den Behörden zur Strafverfolgung, zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und zur Erfüllung der Aufgaben des Verfassungsschutzes, des Bundesnachrichtendiensts und des militärischen Abschirmdiensts übergeben werden müssen. Im März 2008 hatte das Bundesverfassungsgericht die Übermittlung der Vorratsdaten zu Strafverfolgungszwecken bis zu einer Entscheidung über die Verfassungsbeschwerden außer Kraft gesetzt. Im November 2008 schränkte es das Gesetz nach einem Eilantrag zum zweiten Mal ein. Telekommunikationsunternehmen durften seither gespeicherte Verbindungsdaten bis zu der endgültigen Entscheidung nur noch bei dringender Gefahr für Leib und Leben einer Person, oder wenn es um die Sicherheit des Bundes oder eines Landes geht, an die Polizei übermitteln.
Quelle: News Kommunikation & Internet 
Urteil: Vorratsdatenspeicherung ist verfassungswidrig
Verfasst von admin unter Handy-News am 2. März 2010
Das Bundesverfassungsgericht hat das umstrittene Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung in seiner jetzigen Form für verfassungswidrig erklärt, da es nach Ansicht der Karlsruher Richter gegen Artikel 10 Absatz 1 des Grundgesetzes und damit gegen das Fernmeldegeheimnis verstößt. Alle bislang gespeicherten Daten seien daher “unverzüglich zu löschen”.Das Gericht hat aber nicht grundsätzlich die Speicherung von Telekommunikationsverkehrsdaten für verfassungswidrig erklärt, so dass das Gesetz nicht vollständig abgeschafft werden muss. Stattdessen muss die Bundesregierung nur die Passagen überarbeiten, die nach Ansicht der Richter gegen das Grundgesetz verstoßen. Bis dies geschehen ist, sind die betroffenen Paragrafen nicht mehrt rechtsgültig.Das Gericht fordert vor allem “anspruchsvolle und normenklare Regelungen” hinsichtlich Datenschutz, Datensicherheit und Zugriffsrechte. Gerichtspräsident Hans-Jürgen Papier nannte konkret eine “anspruchsvolle Verschlüsselung”. Es müsse eine “transparente Kontrolle” darüber geben, was mit den Daten geschehe, dabei müsse auch der Bundesdatenschutzbeauftragte einbezogen werden.Die dem Gesetz zugrunde liegende EU-Richtlinie, die eine sechsmonatige, vorsorglich anlasslose Speicherung aller Telekommunikationsverkehrsdaten durch die Internetprovider vorsieht, sehen die Karlsruher Richter nicht mit dem deutschen Grundgesetz “schlechthin unvereinbar”. Bei der Vorratsdatenspeicherung handle es sich aber “um einen besonders schweren Eingriff mit einer Streubreite, wie sie die Rechtsordnung bisher nicht kennt”. Daher seien strengste Bedingungen für solch einen Eingriff nötig, die das Gesetz in seiner jetzigen Form nicht ausreichend definiere.Außerdem muss es nach Ansicht der Richter möglich sein, für besonders schützenswerte Formen der Kommunikation ein “grundsätzliches Übermittlungsverbot” zu verhängen. Als Beispiel nannte Papier kirchliche Beratungsstellen.Gegen das umstrittene Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung hatten unter anderem die heutige Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger sowie die Bundestagsabgeordneten Hermann Otto Solms und Gisela Piltz (alle FDP) Verfassungsbeschwerde eingereicht. Sie sahen durch das noch vom letzten Bundestag verabschiedete Gesetz zur Telekommunikationsüberwachung das Telekommunikationsgeheimnis und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt. Exemplarisch für Klagen von insgesamt 35.000 Bürgern entschied das Bundesverfassungsgericht heute in seinem bislang größten Verfahren über drei ausgewählte Beschwerden.Das seit Januar 2008 geltende Telekommunikationsgesetz sieht vor, dass die gesammelten Daten auf Anfrage den Behörden zur Strafverfolgung, zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und zur Erfüllung der Aufgaben des Verfassungsschutzes, des Bundesnachrichtendiensts und des militärischen Abschirmdiensts übergeben werden müssen. Im März 2008 hatte das Bundesverfassungsgericht die Übermittlung der Vorratsdaten zu Strafverfolgungszwecken bis zu einer Entscheidung über die Verfassungsbeschwerden außer Kraft gesetzt. Im November 2008 schränkte es das Gesetz nach einem Eilantrag zum zweiten Mal ein. Telekommunikationsunternehmen durften seither gespeicherte Verbindungsdaten bis zu der endgültigen Entscheidung nur noch bei dringender Gefahr für Leib und Leben einer Person, oder wenn es um die Sicherheit des Bundes oder eines Landes geht, an die Polizei übermitteln.
Quelle: News Kommunikation & Internet 
Apple zu App-Säuberung: Entwickler sind nicht so wichtig
Verfasst von admin unter Handy-News am 25. Februar 2010
Rund 5.000 Programme hatte Apple nachträglich aus dem App Store entfernt. Nun erklärt das Unternehmen, das Vorgehen gelte nur dem Wohl des Kunden und macht deutlich, dass die Entwickler für Apple weniger wichtig sind. Einige der entfernten Applikationen wurden wieder freigeschaltet. (Apple, iPhone)
Quelle: Golem.de - Mobile Computing 
Mehr Sicherheit für Funk-Autoschlüssel
Verfasst von admin unter Handy-News am 12. Februar 2010
Fraunhofer-Forscher Johann Heyszl erklärt, wie sich herkömmliche Schlüssel knacken lassen und welche Lösung sein Team gefunden hat.
Quelle: silicon.de Mobile & IP 